ILIAS Update Wichtiger Hinweis: Am 21. Mai (Di) wird die DRK-Lernplattform vormittags für ca. 4h, wegen eines Software Upgrades, nicht erreichbar sein.

NUTZUNGSVEREnINBARUNG

Vorwort

Die Netzwerkstelle Pflegehilfe stellt ihren Pflegehilfe-Schüler:innen, BvJ-Schüler:innen, Ausbildungsbegleitenden sowie Lehrkräften (im Folgenden: User) das „Ausbildungsportal Pflegehilfe“ als Kommunikations- und Austauschplattform zur Verfügung.
Diese Benutzerordnung enthält verbindliche Regeln für die Nutzung des Ausbildungsportals für die User.
Verbunden ist diese Nutzerordnung mit der notwendigen Einwilligung durch Sie, welche Sie bitte, wenn Sie einverstanden sind, unterschrieben an die Netzwerkstelle Pflegehilfe zurückgeben.
Das Ausbildungsportal dient im pädagogischen Netzwerk ausschließlich der schulischen Kommunikation und ermöglicht den Usern, schulbezogene Daten zu speichern und auszutauschen. Alle User verpflichten sich, die Rechte anderer Personen zu achten.


Passwörter

Jeder User erhält ein Benutzerkonto. Dieses muss durch ein nicht zu erratendes Passwort von mindestens acht Zeichen Länge (Groß-/Kleinbuchstaben, Zahlen und Sonderzeichen) gesichert werden. Es ist untersagt, das Passwort anderen Personen mitzuteilen. Erfährt ein User, dass jemand unberechtigt Kenntnis von seinem Passwort hat, so muss er sein Passwort unverzüglich ändern.
Sollte ein User sein Passwort vergessen haben, ist er verpflichtet, das durch einen Administrator neu vergebene Passwort möglichst sofort zu ändern.
Alle User sind verpflichtet, ggf. eingesetzte Filter und Sperren zu respektieren und diese nicht zu umgehen.
Die Sicherung eigener im Ausbildungsportal gespeicherter Dateien gegen Verlust obliegt der Verantwortung der User, da eine Rücksicherung mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre.
Das Senden, Aufrufen und Speichern jugendgefährdender und anderer strafrechtlich relevanter Inhalte ist innerhalb des Ausbildungsportals ebenso verboten wie die Speicherung von URLs (Webseiten) oder Links auf jugendgefährdende Websites oder Websites mit strafrechtlich relevanten Inhalten. Die Pflegeschulen sowie die Netzwerkstelle Pflegehilfe, übernehmen keine Verantwortung für die Inhalte und die Art gespeicherter Daten.


Anweisungen zur Nutzung des Ausbildungsportals

Diese Anweisungen regeln den Umgang der Lehrkräfte mit dem „Ausbildungsportal Pflegehilfe“:

1. Das „Ausbildungsportal Pflegehilfe“ ist für den Einsatz im pädagogischen Bereich, zur Unterstützung der Ausbildung und zum Informationsaustausch gedacht. Die Verarbeitung (und insbesondere die Speicherung) personenbezogener Daten von Pflegehilfe-Schüler:innen, BvJ-Schüler:innen sowie deren Eltern, die im Ausbildungsportal verarbeitet werden, zu anderen Zwecken als in der Information Datenverarbeitung Ausbildungsportal Pflegehilfe geregelt, ist nicht zulässig.

2. Das „Ausbildungsportal Pflegehilfe“ darf nur von Pflegehilfe-Schüler:innen und BvJ-Schüler:innen genutzt werden, wenn die Einwilligung der Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Pflegehilfe-Schülerinnen und -Schüler vorliegt.

3. Wird ein Videokonferenz-System eingesetzt, ist eine zusätzliche Einwilligung notwendig, da hier zusätzlich Audio- und Videodaten verarbeitet werden. Ohne diese Einwilligung und die dazugehörenden Informationen an die Pflegehilfe-Schüler:innen, BvJ-Schüler:innen und Eltern darf das Videokonferenzsystem von den Schülern und Lehrern nicht verwendet werden.

4. Die Netzwerkstelle Pflegehilfe legt separat schriftlich fest, welche Personen für die Administration des Ausbildungsportals zuständig sind und welche Aufgaben diese haben. Passwörter, sind nach dem Stand der Technik so zu gestalten, dass Unbefugte keinen Zugriff auf das System erhalten können.

5. Die Administratoren richten die Dateiverwaltung ein und betreuen diese laufend. Es ist dabei zu bedenken, dass die Berechtigungen datenschutzkonform eingerichtet werden, keine unnötigen Risiken für personenbezogene Daten entstehen.

6. Den Administratoren ist es untersagt, Protokolldaten der Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler für andere Zwecke als zur Systembetreuung zu nutzen. Eine Nutzung der Protokolldaten zur Verhaltens- und Leistungskontrolle der Nutzer ist unzulässig.

7. Löschung: Die Benutzerkonten von Pflegehilfe-Schüler:innen und BvJ-Schüler:innen sind nach dem Abgang von der Pflegeschule unverzüglich zu sperren. Wird die gegebene Einwilligung zur Nutzung des „Ausbildungsportal Pflegehilfe“ widerrufen, ist das betreffende Benutzerkonto ebenfalls zu sperren.


Einwilligung in die Nutzung des „Ausbildungsportal Pflegehilfe“

Ich habe die Nutzerordnung des „Ausbildungsportals Pflegehilfe“ gelesen. Ich willige ein, dass meine Daten im Rahmen der Nutzung des Ausbildungsportals verarbeitet werden dürfen. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligungserklärung widerrufen kann. Eine Nicht-Einwilligung hat keine Nachteile für mich. Eine Nutzung des Ausbildungsportals ist dann allerdings ausgeschlossen, da die Nutzung die Einrichtung eines Nutzerkontos erfordert.
Ich stimme außerdem der oben beschriebenen Nutzerordnung zu.
Ich bin über die Besonderheiten bei der Verarbeitung von Video- und Audiodaten informiert und beziehe diese ausdrücklich mit in meine Einwilligung ein. Ebenso bin ich informiert und einverstanden, dass die Netzwerkstelle Pflegehilfe über Schnittstellen andere Anwendungen einbinden kann. Hier wird ggf. eine automatisierte Anmeldung verwendet, so dass der User sich nicht manuell jedes Mal anmelden muss. Die Daten werden ausschließlich zu pädagogischen Zwecken verwendet.
Nähere Informationen zu den verarbeiteten Daten finden Sie im Dokument Information Datenverarbeitung Ausbildungsportal Pflegehilfe, welches Sie bei der Netzwerkstelle Pflegehilfe anfordern können.


Hinweis zur Einwilligung

Die Nutzungsvereinbarung muss vor der Einstellung von Unterlagen jeglicher Art bestätigt werden. Bei gesetzlichen Änderungen wird eine Änderung/Ergänzung der Nutzungsvereinbarung erfolgen. Die Änderung/Ergänzung muss einmalig mit der erstmaligen Anmeldung nach dem Zeitpunkt der Änderung/Ergänzung bestätigt werden, andernfalls ist die weitere Nutzung des Portals nicht mehr möglich. Die Einwilligungen in die Nutzungsvereinbarungen werden im Administrationsbereich protokolliert.

Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Ansprechparterinnen und Ansprechpartner des Projektes wenden.